1. Vertragsgrundlage / Begriffsbestimmungen
1.1
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte wird zwischen der Piefke, Petrick und Nowotnik GbR – Schröder Reisen
Entertainment – ComedyBus (nachfolgend „Veranstalter“) und dem Ticketerwerber ein Besuchervertrag
über eine komödiantische Städtetour, -führung oder -rundfahrt in einem Reisebus durch Berlin, die unter der
Bezeichnung „S.R. ComedyBus“ oder „Schröder Reisen ComedyBus“ veranstaltet wird (nachfolgend
„ComedyBus-Veranstaltung“) geschlossen. Die Leistungen und Pflichten des Veranstalters sind jeweils in
gedruckter Form der Veranstaltungsankündigung zu entnehmen.
1.2
Veranstaltungsort ist der Reisebus selbst und dessen unmittelbares räumliches Umfeld bei Verlassen des
Reisbusses zu von dem Veranstalter geführten Besichtigungszwecken.
1.3
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Erwerb von
Eintrittskarten für die ComedyBus-Veranstaltung an Besucher/Ticketerwerber und damit für das Rechtsver
hältnis zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber. Sie sind Bestandteil des Besuchervertrages,
der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.
1.4
Zur Benennung der Abläufe hinsichtlich des Erwerbes von Eintrittskarten (sog. kleines Inhaberpapier), wird
entsprechend der gängigen Eventpraxis in den AGB vom Karten(vor)verkauf gesprochen. Rechtlich handelt
es sich beim Abschluss des Besuchervertrages nicht um einen Kaufvertrag, sondern um einen Werkvertrag
mit mietrechtlichem Einschlag. Denn der angestrebte Enderfolg beim Besuchervertrag besteht nicht – wie
beim Kaufvertrag – in der Überführung einer Sache oder eines Rechts in das eigene Vermögen. Vielmehr
geht es dem Eintrittskartenerwerber allein um den Erwerb des Besucherrechts.
1.5
ine Eintrittskarte, auch Ticket genannt, ist ein kleines Inhaberpapier im Sinne des § 807 BGB und damit ein
Wertpapier, das den Anspruch auf die Leistung verkörpert. Das Ticket berechtigt ausschließlich den Ticket-
inhaber zum Zutritt zur Veranstaltung und dazu von dem Veranstalter die versprochene Leistung zu verlan-
gen. Bei dem Erwerb des Tickets geht es nicht vornehmlich um die Erlangung des Eigentums an der Karte,
sondern um den Erwerb des Veranstalterbesucherrechts und der Forderung gegenüber dem Veranstalter,
die angekündigte Veranstaltung zur Aufführung zu bringen.